(Stand 30.05.2022)

1.         Die Vereinsgewässer stehen den aktiven Mitgliedern und Gastfischern (nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes des Fischerverein Wiedergeltingen), soweit diese im Besitz eines staatlichen Fischerschein und gültigen Erlaubnisscheines (Tageskarte, Jahreskarte) sind, zur Ausübung der Fischerei mit der Handangel zur Verfügung.
2.         Die im Erlaubnisschein genannte Fischwassergrenze, sowie Beschränkungen hinsichtlich der Zeit, der Art des Fischfangs und der Zahl der zulässigen Fanggeräte sind genau zu beachten.
·          Die Bestimmungen dieser Gewässerordnung haben den Vorrang gegenüber evtl. anderslautender Bestimmungen eines Erlaubnisscheines bzw. gesetzlicher Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
3.         Hege und Pflege der Fische des Gewässers und der Landschaft ist für jedes Mitglied/Gastfischer oberstes Gebot. 
4.         Zur Hege und Pflege des Fischbestand wir empfohlen das Richtmaß anzuwenden. Jedem Fischer ist es selbst überlassen ob er es anwendet. 
5.         Gefangene Fische, die den Anordnungen der Schonzeit und/oder der Mindestmaße nicht entsprechen, sind unter größtmöglicher Schonung vom Haken zu lösen und wieder ins Wasser zurückzusetzen alle anderen Fische sind sofort nach dem Fang waidgerecht zu töten.
6.         Es sind zwei Handangeln erlaubt. Es ist nur eine Anbissstelle je Handangel erlaubt (Hegenen sind verboten) mit Ausnahme von Kunstködern oder Köderfischsystemen. Bei der Handangel auf Raubfisch darf ein Kunstköder bzw. Köderfischsystem mit max. 3 Anbisstellen (Einzel-, Zwillings, oder Drillingshaken) verwendet werden
7.         Das Fischen mit Kunstköder über 5cm oder mit totem Köderfisch ist von 15.02 bis 30.04 verboten.
8.         Das Fischen vom Boot und das auslegen der Montagen ist erlaubt
9.         Ruten sind so zu legen, dass sie stets erreichbar sind. Ruten sind beim Entfernen dem Wasser zu entnehmen. Legangeln sind strengstens untersagt.
10.      Stückzahl, Art und Größe der Edelfische sowie das Fangdatum sind auf der, Tages.- bzw. Jahreskarte (Erlaubnisschein) sofort einzutragen. Die Fangliste auf der Jahreskarte(max.50 Fische) darf nicht erweitert werden. !!!Tageskarten sind beim Vorstand zu erwerben!!! 
11.      MAX.FANG pro FANGTAG:       Forelle       3 Stück   Saibling    2 Stück
                    Edelfische sind:                    Aal             2 Stück   Karpfen    1 Stück
                                                                    Zander       1 Stück   Schleien   1 Stück
                                                                  Graskarpfen1 Stück  Hecht       1 Stück
11.1: Schonzeiten/Schonmaße: Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen! Vereinsinterne Änderungen stehen auf der Erlaubniskarte. 
11.2: Die Gesamtmenge darf drei Edelfische (siehe 11.) pro Angelkarte und Fangtag nicht überschreiten. Jugendliche mit nicht beglaubigter Jahreskarte dürfen 2 Edelfische (siehe 11.) pro Fangtag entnehmen. 
11.3: Alle anderen Fischarten sind auf maximal 6 begrenzt. (z.B. 6 Barsche oder 5 Rotaugen und 1 Barsche). Müssen nicht in die Karte eingetragen werden. Wer die Gesamtmenge von drei Edelfischen erreicht hat stellt das Fischen sofort ein. 
12.      Gefangene Fische dürfen nicht verkauft oder für Gegenleistung veräußert werden.
13.      Dem bestätigten Fischereiaufseher, Gewässerwart und der Vorstandschaft des Fischereivereins Wiedergeltingen e.V. bzw. den vom Verein beauftragten und mit einem entsprechenden Ausweis versehenen Person sind auf Verlangen des Jahres – bzw. Tageskarten und der getätigte Fang vorzuzeigen. Bei Regelverstößen wird der Erlaubnisschein eingezogen (keine Erstattung der Gebühren).
14.      Jeder Fischer haftet persönlich für jeden entstandenen Schaden, den er bei der Ausführung der Fischerei, insbesondere hinsichtlich des Betretens von Ufergrundstücken verursacht. Das Betreten Flachwasserzone ist verboten. Die Flachwasserzone ist genau gekennzeichnet.
15.      Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass die Durchfahrt der Grundstückseigentümer sowie des allgemeinen Verkehrs nicht behindert wird. Wiesen dürfen auf keinen Fall befahren werden. Die Zufahrtsberechtigung gilt nur bei der Ausübung der Fischerei.
16.      Jedes Mitglied ist verpflichtet, Wasserverunreinigungen jeder Art sofort dem Vorstand zu melden.
17.      Jugendliche unter 10 Jahre, dürfen nur in Begleitung eins volljährigen aktiven Mitgliedes mit Fischereischein und Erlaubnisschein die Fischerei ausüben. Das Kind darf nur mit der Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Der Fischereischeininhaber darf nur mit 2 Handangeln Angeln, dadurch kann er höchstens zwei Kinder gleichzeitig an die Fischerei heranführen. Das Kind darf die Fischerei nicht rein selbstständig ausüben und darf nicht allein gelassen werden. Die Erwachsene Person muss direkten Einfluss auf die Handlungen des Kindes haben und aktiv eingreifen können. Zu diesen Personenkreis gehören die Erziehungsberechtigten, der zuständige Jugendleiter oder von den Eltern eine mit der Aufsicht betraute Person.
18.      Jugendliche ab 10 Jahre, müssen im Besitz eines Jugendfischereischeins sein, um die Fischerei mit einer Handangel auszuüben. Weiterhin müssen Sie dazu im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheins (Tageskarte oder nicht beglaubigte Jahreskarte) und in Begleitung einer berechtigten Person sein (aktives, volljähriges Mitglied mit gütigem Fischereischein, sowie gültiger Fischereierlaubnis (Tageskarte, Jahreskarte)). Die berechtigte Person muss sich in der Nähe des Jugendlichen befinden und hat für ihn die Aufsichtspflicht. Bei Veranstaltungen gelten besondere Regeln.
19.      Jugendliche ab 14 Jahre, die die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben und einen gültigen Fischereischein besitzen, dürfen die Fischerei mit zwei Handangeln ausüben, wenn sie im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheins (Tageskarte, Jahreskarte) sind. Es gelten keine Einschränkungen gegenüber volljährigen Fischern.

 

 

Fischart                                Schonzeiten                         Schonmaße                                                 Richtmaß 

Aal                                                   -                                    40cm

Regenbogenforelle                       -                                   26cm

Seeforelle                              01.10-28.02                        60cm

Schleie                                   01.05-30.06                        26cm                                                               40cm

Zander                                  15.03-30.04                        50cm                                                               80cm

Hecht                                    15.02-30.04                        50cm                                                               80cm

Graskarpfen                                -                                      80cm

Karpfen                                        -                                      35cm                                                              65cm

Rapfen                                  01.04-31.05                        40cm

Wels                                              -                                      -

Krebs                                     Ganzjährig                           -

Barsch                                         -                                                                                                             35cm