Aufnahme - und Gebührenverordnung des Fischereivereines Wiedergelingen e.V.

     Stand 06.01.2022

 

Aufnahmebestimmung :

Aufgrund der vorhandenen Gewässergröße werden nur Wiedergeltinger Bürger in den Fischereiverein aufgenommen.                           

 

 Aufnahmegebühr :

 

        * Aufnahmegebühr Erwachsene aktiv                                                         100. – Euro            

 

            Aufnahmegebühr  ab 14. – 18 Jahren                                                       60. - Euro

 

*Wenn ein passives Mitglied zur aktiven Mitgliedschaft wechseln möchte, so werden ihm max.   30€ der Jahresbeiträge angerechnet, somit ergibt sich noch eine mindest Aufnahmegebühr von 70€ + Jahresbeitrag.

 

Jahresbeiträge :

 

             Jahresbeitrag Erwachsene aktiv                                                  30 €

 

             Jahresbeitrag Erwachsene passiv                                               15 €

 

             Jahresbeitrag für Jugendliche                                                     15 €

 

Jahresbeitrag unter 10 Jahren                                                      frei

 

Die Jahresbeiträge werden im Dritten Kalendermonat jeden Jahres eingezogen.

 

Bei Austritt aus dem Verein ist darauf zu achten, dass die Beiträge nicht zurückerstattet werden.

 

 

Jahreskarten und Tageskarten Kosten.

Baggersee :

Jahreskarten Baggersee        Nur für aktive Mitglieder des Fischereivereins Wiedergeltingen e.V.

 

60 € nur für aktive Mitglieder mit gültigem staatlichen Fischereischein

 

30 € für jugendliche Mitglieder mit Jugendfischereischein (für eine nicht beglaubigte Jahreskarte eingeschränkt gemäß §7 + §11 der Gewässerordnung)      

                                                                           

 Tageskarte Baggersee                      6 € für Mitglieder                                                                    

 

                                                                       10 € für Gastfischer

 

                                                                        

 

Gastfischern  ist es nur gestattet, in Begleitung eines aktiven Mitgliedes das Angeln auszuüben.

 

Der Arbeitsdienstnachweis, abgezeichnet durch die Vorstände, muss

spätestens zur Vergabe der Jahreskarten vorliegen, andernfalls wird für

jede nicht geleistete Arbeitsstunde 5.-Euro berechnet.

Veranschlagter Mindest-Arbeitsdienst ist 7 Std jährlich.

Jedes aktive Mitglied (ab 14 Jahre) hat an min. 1 Arbeitsdiensten

teilzunehmen!

Pflicht ist der Arbeitsdienst am Fischerfest, dazu gehört der Auf.- und

Abbau, der mit max. 5 Std. berechnet wird.

 

Weitere Arbeitsdienste sind frei wählbar.